Mündlich gültig, schriftlich sicher
Rein rechtlich kommt ein Autokauf auch per Handschlag zustande. Ohne schriftlichen Vertrag lässt sich später aber kaum beweisen, was vereinbart war: Welcher Kilometerstand wurde genannt? Welche Schäden waren bekannt? Wann genau wurde das Auto übergeben? Gerade die letzte Frage ist wichtig, wenn danach ein Blitzerfoto oder ein Strafzettel bei Ihnen ankommt. Ein sorgfältig ausgefüllter Kaufvertrag ist deshalb die wichtigste Absicherung beim Autoverkauf, für beide Seiten.
Vorlagen für Kaufverträge stellen zum Beispiel Automobilclubs und Versicherer bereit. Beim Verkauf an einen Händler oder Ankäufer bringt in der Regel der Käufer den Vertrag mit. Lesen Sie ihn trotzdem vollständig, bevor Sie unterschreiben.
Die Checkliste: Diese Angaben gehören hinein
Verkäufer und Käufer
Vollständige Namen, Anschriften und Telefonnummern beider Seiten. Notieren Sie außerdem Art und Nummer des Ausweises, mit dem sich der Käufer ausgewiesen hat. Kauft ein Unternehmen, gehören Firmenname, Anschrift und der Name der handelnden Person in den Vertrag.
Das Fahrzeug
- Marke, Modell und amtliches Kennzeichen
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), abgeglichen mit dem Fahrzeugschein
- Datum der Erstzulassung
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Termin der nächsten Hauptuntersuchung
- Kilometerstand, möglichst mit dem Zusatz „laut Tachometer“, wenn Sie die Gesamtlaufleistung nicht sicher kennen
Preis und Zahlung
Der Kaufpreis gehört in Ziffern und am besten auch in Worten in den Vertrag, dazu die Zahlungsart. Bei Barzahlung bestätigen Sie den Empfang mit Ihrer Unterschrift. Bei einer Überweisung sollte festgehalten werden, dass Auto, Schlüssel und Papiere erst nach Gutschrift auf Ihrem Konto übergeben werden.
Übergabe und Zubehör
Datum und Uhrzeit der Übergabe, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und alles, was mitverkauft wird: zweiter Reifensatz, Dachträger, Ladekabel, Kindersitz-Halterungen. Was nicht im Vertrag steht, führt im Nachhinein gern zu Diskussionen.
Zustand, Schäden und Unfallfreiheit
Hier liegt die häufigste Fehlerquelle. Tragen Sie alle Ihnen bekannten Mängel und Schäden ein, auch reparierte Unfallschäden. Zur Unfallfreiheit sollten Sie nur angeben, was Sie wirklich wissen. Haben Sie das Auto gebraucht gekauft, ist eine Formulierung wie „Unfallschäden während meiner Besitzzeit: keine; für die Zeit davor ist mir nichts bekannt“ ehrlicher als ein pauschales „unfallfrei“.
Zulassung und Abmeldung
Wer meldet das Auto ab oder um, und bis wann? Diese Regelung gehört ausdrücklich in den Vertrag. Hintergründe dazu erklärt unser Ratgeber Auto verkaufen und abmelden.
Haftungsausschluss: was er leistet und was nicht
Wer als Privatperson ein gebrauchtes Auto verkauft, kann die Sachmängelhaftung im Vertrag ausschließen. Das bedeutet: Für Mängel, die Sie nicht kannten und die erst später auftauchen, haften Sie grundsätzlich nicht. Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ sind dafür nicht eindeutig genug. Besser ist ein ausdrücklicher Satz, dass das Fahrzeug unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung verkauft wird, soweit gesetzlich zulässig.
Der Ausschluss hat aber klare Grenzen:
- Arglist: Mängel, die Sie kannten und verschwiegen haben, sind nicht abgedeckt.
- Zugesicherte Eigenschaften: Was Sie ausdrücklich versprechen, etwa „unfallfrei“ oder einen bestimmten Kilometerstand, gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Stimmt die Angabe nicht, hilft der Haftungsausschluss in der Regel nicht.
- Unternehmer als Verkäufer: Verkauft ein Händler an einen Verbraucher, kann er die Gewährleistung nicht vollständig ausschließen. Für Sie als privaten Verkäufer spielt das keine Rolle, für Firmenfahrzeuge dagegen schon.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. In ungewöhnlichen Fällen, etwa bei sehr wertvollen Fahrzeugen, kann sich eine Beratung lohnen.
Typische Fehler im Kaufvertrag
- Leere Felder, die später von jemand anderem ausgefüllt werden könnten. Streichen Sie nicht benötigte Felder durch.
- Ein „ca.“ beim Kilometerstand statt der genauen Zahl vom Tacho
- Fehlende Uhrzeit der Übergabe
- Kein Hinweis auf bekannte Mängel, weil „das ja jeder sieht“
- Nur ein Exemplar: Beide Seiten brauchen ein unterschriebenes Original oder zumindest eine vollständige Kopie.
Besondere Situationen
Verkaufen Sie ein Auto für jemand anderen, etwa für Ihre Eltern, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht des Halters. Im Erbfall ist ein Nachweis über die Erbschaft nötig, mehr dazu im Ratgeber Auto aus dem Nachlass verkaufen. Ist das Auto noch finanziert, sollte der Vertrag regeln, wie die Restschuld abgelöst wird, siehe Finanziertes Auto verkaufen. Bei Firmenfahrzeugen klären Sie die umsatzsteuerliche Behandlung am besten vorab mit Ihrer Steuerberatung.
Vor der Unterschrift: der letzte Abgleich
Nehmen Sie sich vor dem Unterschreiben zwei Minuten Zeit und gleichen Sie die wichtigsten Angaben mit dem Fahrzeug und den Papieren ab. Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Vertrag mit der im Fahrzeugschein überein? Entspricht der eingetragene Kilometerstand dem, was der Tacho in diesem Moment zeigt? Ist der Kaufpreis richtig eingetragen, in Ziffern und in Worten? Sind alle bekannten Schäden aufgeführt, und ist die Uhrzeit der Übergabe notiert?
Prüfen Sie auch die Angaben zum Käufer anhand seines Ausweises. Ist alles korrekt, unterschreiben beide Seiten jedes Exemplar. Erst danach folgen Bezahlung und Übergabe. Machen Sie im Zweifel ein Foto vom unterschriebenen Vertrag, bevor Sie die Papiere aus der Hand geben. So haben Sie auch dann einen Beleg, wenn Ihr Exemplar später einmal verloren geht.
Kaufvertrag beim Verkauf an uns
Wenn Sie Ihr Auto in Oberhausen an uns verkaufen, erhalten Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit allen oben genannten Angaben: Fahrzeugdaten, Kilometerstand, bekannte Schäden, Preis, Zahlungsart sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe. Sie haben Zeit, ihn vor der Unterschrift in Ruhe zu lesen, und behalten ein Exemplar. Mehr zum Ablauf lesen Sie unter Autoankauf Oberhausen und Gebrauchtwagen verkaufen.
Häufige Fragen zum Kaufvertrag
Ist ein mündlicher Autokauf gültig?
Ja, ein Kaufvertrag kommt auch mündlich zustande. Zur eigenen Absicherung sollten Sie aber immer einen schriftlichen Vertrag abschließen, damit Zustand, Preis und Übergabezeitpunkt belegbar sind.
Reicht „gekauft wie gesehen“ als Haftungsausschluss?
Nein, diese Formulierung ist nicht eindeutig. Besser ist ein ausdrücklicher Ausschluss der Sachmängelhaftung. Er gilt aber nicht für Mängel, die Sie kannten und verschwiegen haben.
Was ist, wenn ich nicht weiß, ob das Auto unfallfrei ist?
Geben Sie nur an, was Sie sicher wissen, zum Beispiel, dass in Ihrer Besitzzeit kein Unfall passiert ist. Ein pauschales „unfallfrei“ kann als Zusicherung gelten.
Wie viele Exemplare des Vertrags brauche ich?
Mindestens zwei, je eines für Käufer und Verkäufer, beide unterschrieben. Bewahren Sie Ihr Exemplar zusammen mit der Abmeldebestätigung auf.
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