Warum die Abmeldung beim Autoverkauf so wichtig ist
Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag wechselt das Eigentum am Auto. Wer in den Zulassungsdaten als Halter steht, ändert sich dadurch aber nicht automatisch. Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, landen Kfz-Steuer, Post von der Bußgeldstelle und unter Umständen auch Fragen der Versicherung zunächst bei Ihnen. Deshalb gehört die Frage „Wer meldet ab oder um, und bis wann?“ zu jedem Autoverkauf, egal ob privat, beim Autohaus oder an einen Ankäufer.
Drei Wege, die Zulassung zu regeln
1. Sie melden das Auto vor dem Verkauf selbst ab
Das ist der sicherste Weg. Mit der Außerbetriebsetzung endet Ihre Haltereigenschaft sauber, und Sie halten die Bestätigung in der Hand. Der Nachteil: Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Der Käufer muss es also abholen, abschleppen oder mit eigenen Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen bewegen. Außerdem darf ein abgemeldetes Auto grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt bleiben. Stimmen Sie Abmeldung und Übergabe deshalb zeitlich ab.
2. Der Käufer meldet das Auto um
Beim Privatverkauf eines zugelassenen Autos ist das verbreitet: Der Käufer fährt mit Ihren Kennzeichen nach Hause und lässt das Auto auf sich umschreiben. Das ist bequem, aber riskant, weil Sie sich darauf verlassen müssen, dass er es zügig erledigt. Halten Sie in diesem Fall im Kaufvertrag eine Frist fest, notieren Sie Name, Anschrift und Ausweisdaten des Käufers und lassen Sie sich die Umschreibung bestätigen. Zudem sind Sie als Verkäufer verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Verkauf mit Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen.
3. Der Ankäufer übernimmt die Abmeldung
Viele Ankäufer bieten an, die Abmeldung zu übernehmen. Auch das sollte schriftlich geregelt sein: Im Kaufvertrag steht, dass der Käufer die Außerbetriebsetzung übernimmt, und Sie erhalten anschließend eine Kopie der Abmeldebescheinigung. Datum und Uhrzeit der Übergabe im Vertrag belegen, ab wann Sie nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich sind.
So läuft die Außerbetriebsetzung ab
Bei der Zulassungsstelle
Für die Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder, deren Stempelplaketten bei der Abmeldung entwertet werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird dafür meist nicht benötigt. Eine Außerbetriebsetzung ist in der Regel bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland möglich, unabhängig davon, wo das Auto zugelassen ist. Ob Sie in Oberhausen vorab einen Termin brauchen und welche Öffnungszeiten gelten, erfahren Sie auf der Website der Stadt Oberhausen. Für die Abmeldung fällt eine Verwaltungsgebühr an.
Online über i-Kfz
Alternativ können Sie Ihr Auto online abmelden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nötig ist ein Fahrzeugschein mit freizulegendem Sicherheitscode, wie er bei Zulassungen seit 2015 ausgegeben wird, sowie Kennzeichen mit Stempelplaketten, unter denen ebenfalls ein Code verborgen ist. Nach erfolgreicher Online-Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie aufbewahren sollten. Fehlen die Codes, etwa weil das Auto vor 2015 zugelassen wurde, bleibt nur der Weg zur Behörde.
Versicherung: was nach dem Verkauf passiert
Wird ein zugelassenes Auto verkauft, geht die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst auf den Käufer über. Er kann sie kündigen und eine eigene abschließen. Informieren Sie Ihren Versicherer deshalb unverzüglich über den Verkauf und nennen Sie Datum und Uhrzeit der Übergabe. Wird das Auto abgemeldet, erhält der Versicherer die Information über die Zulassungsbehörde, und der Vertrag endet. Ihren Schadenfreiheitsrabatt verlieren Sie dadurch in der Regel nicht. Er kann meist auf ein neues Fahrzeug übertragen werden. Welche Fristen gelten, regeln die Bedingungen Ihres Versicherers.
Kfz-Steuer: endet automatisch
Die Kfz-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung oder mit der Umschreibung auf den neuen Halter. Sie müssen dafür nichts beantragen: Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten, und das Hauptzollamt erstattet zu viel gezahlte Steuer anteilig. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird es für dieses Fahrzeug nicht mehr genutzt. Bleibt das Auto dagegen auf Sie zugelassen, läuft auch die Steuer weiter, selbst wenn der Käufer längst damit fährt.
Kennzeichen behalten?
Wenn Ihnen Ihr Wunschkennzeichen am Herzen liegt, können Sie es bei der Abmeldung in vielen Fällen für eine gewisse Zeit reservieren lassen. Wie lange und zu welchen Kosten, legt die jeweilige Zulassungsbehörde fest. Fragen Sie am besten direkt bei der Abmeldung nach.
Checkliste nach dem Verkauf
- Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags aufbewahren
- Abmeldebescheinigung oder Bestätigung der Umschreibung sichern
- Versicherung über den Verkauf informieren
- Bei Umschreibung durch den Käufer: Verkauf der Zulassungsbehörde melden
- Parkausweise, Mautboxen, Tankkarten oder Apps mit hinterlegtem Kennzeichen kündigen bzw. ändern
- Persönliche Daten im Infotainment und gekoppelte Smartphones löschen
Abmeldung beim Verkauf in Oberhausen
Wenn Sie Ihr Auto an uns verkaufen, übernehmen wir auf Wunsch die Abmeldung. Das wird im Kaufvertrag festgehalten, und Sie erhalten die Bestätigung. Ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt ist dabei kein Hindernis, wie unsere Seiten für Dümpten an der Grenze zu Mülheim oder für Duisburg erklären. Wie ein Verkauf insgesamt abläuft, lesen Sie unter Autoankauf Oberhausen. Was außer der Abmeldung in den Vertrag gehört, erklärt der Ratgeber Kaufvertrag beim Autoverkauf.
Häufige Fragen zur Abmeldung
Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?
Nein, das ist keine Pflicht. Es ist aber der sicherste Weg. Wird das Auto zugelassen verkauft, sollten Sie im Vertrag festhalten, wer bis wann ab- oder ummeldet, und dem Käufer nicht einfach vertrauen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Abmeldung?
In der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder. Für die Online-Abmeldung müssen außerdem die Sicherheitscodes auf dem Fahrzeugschein und auf den Stempelplaketten vorhanden sein.
Bekomme ich zu viel gezahlte Kfz-Steuer zurück?
Ja. Nach der Abmeldung erstattet das Hauptzollamt den zu viel gezahlten Betrag anteilig. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.
Kann ich ein Auto mit Duisburger oder Mülheimer Kennzeichen in Oberhausen abmelden?
In der Regel ja. Eine Außerbetriebsetzung ist grundsätzlich bei jeder Zulassungsbehörde möglich. Informieren Sie sich vorab, ob ein Termin nötig ist.
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