Warum ein finanziertes Auto nicht einfach verkauft werden kann

Wer sein Auto über einen Kredit finanziert hat, ist im Alltag Halter und Fahrer, rechtlich aber oft nicht uneingeschränkter Eigentümer. Bei den meisten Autokrediten lässt sich die Bank das Fahrzeug als Sicherheit übereignen und behält die Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugbrief, bis zur letzten Rate. Ohne diesen Brief kann das Auto nicht auf einen neuen Halter zugelassen werden. Ein Verkauf ist trotzdem möglich, er braucht nur einen Schritt mehr: Die Restschuld muss abgelöst werden.

Welche Art von Finanzierung haben Sie?

  • Autokredit mit Sicherungsübereignung: Der Brief liegt bei der Bank. Vor dem Verkauf muss die Restschuld abgelöst oder der Verkauf mit der Bank abgestimmt werden.
  • Finanzierung über die Bank des Herstellers oder Händlers: Funktioniert meist ähnlich, oft mit einer hohen Schlussrate am Ende der Laufzeit.
  • Freier Ratenkredit ohne Sicherungsübereignung: Der Brief liegt bei Ihnen. Sie können das Auto verkaufen, der Kredit läuft unabhängig davon weiter.
  • Leasing: Das Auto gehört dem Leasinggeber. Ein Verkauf durch Sie ist ohne dessen Mitwirkung nicht möglich, dazu unten mehr.

Welche Variante Sie haben, steht im Kredit- oder Leasingvertrag. Im Zweifel genügt ein Anruf bei der Bank.

Schritt für Schritt zum Verkauf

1. Ablösebetrag anfragen

Bitten Sie Ihre Bank um eine schriftliche Ablösebestätigung zu einem bestimmten Stichtag. Darin steht, wie viel Sie zahlen müssen, damit der Kredit erledigt ist und der Brief herausgegeben wird. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Verbraucherkrediten ist deren Höhe gesetzlich begrenzt. Die genaue Summe nennt Ihnen die Bank.

2. Den Wert des Autos ermitteln

Stellen Sie dem Ablösebetrag einen realistischen Verkaufspreis gegenüber. Liegt der Wert über der Restschuld, bleibt Ihnen nach der Ablösung ein Überschuss. Liegt er darunter, müssen Sie die Differenz aus eigenen Mitteln ausgleichen. Gerade in den ersten Jahren nach dem Kauf, wenn der Wertverlust hoch und die Restschuld noch groß ist, kommt das häufiger vor. Eine kostenlose Einschätzung hilft, das früh zu erkennen. Mehr dazu auf der Seite KFZ-Bewertung.

3. Die Abwicklung vereinbaren

Es gibt zwei übliche Wege. Entweder lösen Sie den Kredit selbst ab, erhalten den Brief und verkaufen danach ganz normal. Oder der Käufer zahlt den Ablösebetrag direkt an die Bank und den Rest an Sie. Die zweite Variante ist bequem, setzt aber eine klare Vereinbarung voraus: Im Kaufvertrag sollte stehen, welcher Betrag an die Bank geht, welcher an Sie und wann der Brief übergeben wird. Viele Banken schicken den Brief nach Zahlungseingang direkt an Sie oder, wenn Sie das veranlassen, an den Käufer.

4. Übergabe erst, wenn alles geklärt ist

Übergeben Sie Auto und Schlüssel erst, wenn die Ablösung erfolgt oder verbindlich geregelt ist und Ihr Anteil des Kaufpreises bei Ihnen angekommen ist. Bewahren Sie die Bestätigung der Bank über die Erledigung des Kredits zusammen mit dem Kaufvertrag auf.

Wenn der Verkaufspreis nicht reicht

Deckt der erzielbare Preis die Restschuld nicht, bleibt die Differenz bei Ihnen. Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Prüfen Sie in Ruhe, ob sich das Weiterfahren bis zu einem späteren Zeitpunkt lohnt oder ob der Verkauf trotz Differenz sinnvoll ist, etwa weil hohe Reparaturen anstehen. Lassen Sie sich nicht zu einer Lösung drängen, die Sie nicht vollständig verstehen. Bei Fragen zur Finanzierung ist Ihre Bank der richtige Ansprechpartner.

Sonderfall Schlussrate

Bei einer Finanzierung mit hoher Schlussrate, oft als Ballon- oder Drei-Wege-Finanzierung bezeichnet, zahlen Sie niedrige Monatsraten und am Ende einen großen Restbetrag. Je nach Vertrag können Sie das Auto zum Laufzeitende behalten, die Schlussrate anschlussfinanzieren oder das Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen an den Händler zurückgeben. Wollen Sie vorher verkaufen, gilt dasselbe Prinzip wie oben: Ablösebetrag erfragen, mit dem Wert vergleichen, Abwicklung regeln. Lesen Sie die Bedingungen für die Rückgabe genau, denn Kilometerstand und Zustand spielen dabei meist eine Rolle.

Leasing: Hier gehört Ihnen das Auto nicht

Beim Leasing sind Sie Nutzer, nicht Eigentümer. Sie können ein Leasingfahrzeug deshalb nicht einfach an Dritte verkaufen. Möglich sind, je nach Vertrag und Zustimmung des Leasinggebers, vor allem diese Wege:

  • Den Vertrag regulär auslaufen lassen und das Auto zurückgeben
  • Mit dem Leasinggeber über eine vorzeitige Auflösung sprechen
  • Einen Nachmieter suchen, der den Vertrag übernimmt, sofern der Leasinggeber zustimmt
  • Das Fahrzeug vom Leasinggeber kaufen, wenn er das anbietet, und es danach als Eigentümer verkaufen

Welche Kosten bei einer vorzeitigen Beendigung entstehen, legt der Leasingvertrag fest. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Finanziertes Auto in Oberhausen verkaufen

Ist Ihr Auto noch finanziert, sagen Sie es uns bei der Anfrage. Wir besprechen vor dem Termin, wie die Ablösung in Ihrem Fall ablaufen kann und welche Unterlagen nötig sind. Wie das in der Praxis aussieht, beschreibt auch unsere Seite für Klosterhardt. Den allgemeinen Ablauf finden Sie unter Autoankauf Oberhausen, Hinweise zur Abmeldung im Ratgeber Auto verkaufen und abmelden.

Häufige Fragen zum Verkauf finanzierter Autos

Darf ich ein finanziertes Auto verkaufen?

Ja, wenn die Restschuld abgelöst wird oder die Bank dem Verkauf zustimmt. Liegt der Fahrzeugbrief bei der Bank, gibt sie ihn erst nach der Ablösung heraus.

Kann der Käufer die Restschuld direkt an die Bank zahlen?

Das ist möglich und verbreitet. Im Kaufvertrag sollte dann genau festgehalten werden, welcher Betrag an die Bank und welcher an Sie geht und wann der Brief übergeben wird.

Was passiert, wenn das Auto weniger wert ist als die Restschuld?

Dann müssen Sie die Differenz selbst tragen, damit der Kredit abgelöst werden kann. Eine frühe Einschätzung des Fahrzeugwerts zeigt Ihnen, ob das auf Sie zukommt.

Kann ich ein Leasingauto verkaufen?

Nicht ohne den Leasinggeber, denn ihm gehört das Fahrzeug. Möglich sind je nach Vertrag eine vorzeitige Auflösung, eine Vertragsübernahme oder ein Kauf des Autos vom Leasinggeber.