Ein Auto im Nachlass: erst ordnen, dann verkaufen

Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln, und das Auto steht dabei selten an erster Stelle. Irgendwann stellt sich aber die Frage, was mit dem Wagen passieren soll, der in der Garage oder vor dem Haus steht. Ein Verkauf ist meist unkompliziert, wenn ein paar Punkte vorher geklärt sind. Dieser Ratgeber zeigt, in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen.

Wer darf das Auto verkaufen?

Mit dem Tod geht das Eigentum am Auto auf die Erben über. Verkaufen darf es also, wer Erbe ist und das nachweisen kann. Üblich sind diese Nachweise:

  • Erbschein: wird beim Nachlassgericht beantragt und weist die Erben aus.
  • Notarielles Testament oder Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts: kann in vielen Fällen den Erbschein ersetzen.
  • Vollmacht über den Tod hinaus: Hat der Verstorbene eine solche Vollmacht erteilt, kann sie unter Umständen ebenfalls genügen. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.

Mehrere Erben

Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen das Auto gemeinsam. Verkaufen können sie es dann grundsätzlich nur gemeinsam, oder eine Person wird von den übrigen Erben schriftlich bevollmächtigt. Klären Sie das vor dem Verkaufstermin. Im Kaufvertrag werden dann alle Verkäufer oder die bevollmächtigte Person mit Hinweis auf die Vollmacht eingetragen.

Versicherung, Steuer und Zulassung

Das Auto bleibt nach dem Todesfall zunächst so zugelassen, wie es war. Informieren Sie die Kfz-Versicherung zeitnah über den Todesfall und besprechen Sie, wie es weitergeht. Auch die Kfz-Steuer läuft bis zur Abmeldung oder Umschreibung weiter. Wird das Auto nicht mehr gefahren, kann es sinnvoll sein, es bald außer Betrieb zu setzen. Damit enden Steuer und Versicherung für dieses Fahrzeug. Für die Abmeldung genügen in der Regel der Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Eine Umschreibung auf die Erben ist vor einem Verkauf nicht zwingend nötig.

Beachten Sie: Ein abgemeldetes Auto darf grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum stehen bleiben. Parkt es an der Straße, melden Sie es erst ab, wenn es auf ein privates Grundstück gebracht wurde oder der Verkauf unmittelbar bevorsteht. Wie die Abmeldung abläuft, erklärt der Ratgeber Auto verkaufen und abmelden.

Die Unterlagen zusammensuchen

Oft ist das Heraussuchen der Papiere der aufwendigste Teil. Diese Unterlagen sollten Sie finden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Alle Schlüssel, auch den Zweitschlüssel
  • Serviceheft, Werkstattrechnungen und den letzten HU-Bericht
  • Gegebenenfalls Unterlagen zu einer laufenden Finanzierung

Ist der Fahrzeugbrief nicht auffindbar, muss bei der Zulassungsbehörde ein Ersatz beantragt werden. Dafür ist ein Erbnachweis nötig, und es kann einige Zeit dauern. Fragen Sie auch bei der Hausbank nach, ob der Brief dort hinterlegt ist, etwa wegen einer früheren Finanzierung. War das Auto noch finanziert, hilft der Ratgeber Finanziertes Auto verkaufen.

Was ist ein Auto aus dem Nachlass wert?

Autos aus einem Nachlass haben oft eine typische Geschichte: wenige Kilometer, gute Pflege, aber ein höheres Alter und zuletzt lange Standzeiten. Ein niedriger Kilometerstand und ein gepflegtes Serviceheft wirken sich positiv aus. Standzeiten können dagegen Spuren hinterlassen: leere Batterie, Standplatten an den Reifen, angerostete Bremsscheiben, spröde Dichtungen. Das macht ein Auto nicht wertlos, verlangt aber eine sorgfältige Besichtigung. Versuchen Sie nicht, ein Auto nach monatelanger Standzeit mit Gewalt zu starten. Das kann mehr schaden als nützen.

Fair für alle Erben

Wenn mehrere Personen erben, ist Transparenz wichtig. Eine nachvollziehbare Einschätzung des Fahrzeugwerts, am besten schriftlich, hilft dabei, dass sich niemand übervorteilt fühlt. Holen Sie bei Bedarf mehrere Angebote ein und dokumentieren Sie, wie der Preis zustande kam. Für die Erbschaftsteuer kann der Wert des Autos zum Todestag eine Rolle spielen. Fragen dazu beantwortet das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Den Verkauf ruhig angehen

Viele Erben möchten keine Inserate schalten und keine fremden Interessenten zum Haus der Eltern führen. Ein Direktverkauf mit einem einzigen Besichtigungstermin ist dann oft angenehmer. Wichtig ist, dass Sie sich nicht drängen lassen: Ein seriöser Käufer erklärt sein Angebot, gibt Ihnen Zeit für Rücksprache mit der Familie und übergibt das Geld, bevor Sie Schlüssel und Papiere aushändigen. Was in den Vertrag gehört, lesen Sie im Ratgeber Kaufvertrag beim Autoverkauf.

Vor dem Verkauf: Auto ausräumen und Daten löschen

Bevor das Auto den Besitzer wechselt, lohnt ein gründlicher Blick in alle Fächer. Im Handschuhfach, in den Türtaschen, unter den Sitzen und in der Reserveradmulde finden sich oft Unterlagen, Fotos oder persönliche Erinnerungsstücke. Auch Garagentoröffner, Parkausweise oder Tankkarten sollten herausgenommen werden. Viele neuere Autos speichern außerdem Adressen im Navigationssystem, Telefonbücher gekoppelter Smartphones oder Zugänge zu Hersteller-Apps. Setzen Sie das Infotainment auf Werkseinstellungen zurück oder lassen Sie sich dabei helfen. Verträge, die an das Auto gebunden sind, etwa für Mautboxen oder Fahrzeug-Apps, sollten ebenfalls gekündigt werden.

Nachlassfahrzeug in Oberhausen verkaufen

Wir kommen zur Besichtigung dorthin, wo das Auto steht, etwa in die Garage in Osterfeld oder die Einfahrt in Königshardt. Vorab sagen wir Ihnen, welche Nachweise in Ihrem Fall nötig sind, damit beim Termin nichts fehlt. Auf Wunsch übernehmen wir die Abmeldung. Den Ablauf eines Verkaufs beschreibt die Seite Autoankauf Oberhausen.

Häufige Fragen zum Verkauf eines geerbten Autos

Brauche ich einen Erbschein, um das Auto zu verkaufen?

Sie müssen nachweisen, dass Sie Erbe sind. Das geht mit einem Erbschein, oft aber auch mit einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll. Welcher Nachweis genügt, hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich das Auto erst auf mich umschreiben?

Nein, eine Umschreibung auf die Erben ist vor dem Verkauf nicht zwingend erforderlich. Das Auto kann abgemeldet und anschließend verkauft werden.

Was ist, wenn es mehrere Erben gibt?

Dann müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. Praktisch ist es, wenn eine Person von den anderen schriftlich bevollmächtigt wird, den Verkauf abzuwickeln.

Läuft die Versicherung nach dem Todesfall weiter?

Zunächst ja. Informieren Sie den Versicherer zeitnah. Mit der Abmeldung des Fahrzeugs endet der Vertrag für dieses Auto.